Häufig gestellte fragen

Womit können wir Ihnen helfen?

Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften sind Sie dazu verpflichtet Ihre elektrischen Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen. Kommt es zu einem Schadensfall müssen Gewerbebetriebe den einwandfreien Zustand Ihrer Elektroanlage gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen nachweisen können.

DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (bisher: BGV A3)

(1)Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

(2)Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

Wir sorgen dafür, dass Sie immer eine zuverlässige Anlage haben, mit der Sie die Anforderungen gemäß DGUV Vorschrift 3 erfüllen.

Der Besitz von elektrischen Mittelspannungsanlagen verpflichtet zu ordnungsgemäßem und sicherem Betrieb und zur Einhaltung der DIN VDE 0701-0702. Für Kenter ist dies Alltag. Wir kümmern uns um den Betrieb und die Pflege Ihrer Anlage, damit Sie sorgenfrei arbeiten können.

Kenter übernimmt für Sie die Anlagenverantwortung nach DIN VDE 0105-100, damit Sie die gesetzlichen Anforderungen in diesem Bereich erfüllen. Unsere Fachkräfte führen für Sie Schalthandlungen an Ihrer Mittelspannungsanlage durch. Schließlich haben viele Unternehmen selbst keine qualifizierten Mitarbeiter mit Schaltberechtigung für Mittelspannungsschaltanlagen.

Wir inspizieren und warten Ihre Anlage regelmäßig, damit sie sicher ist und weiterhin ordnungsgemäß funktioniert. Sie müssen sich also keine Gedanken machen: Ihre Anlage ist immer in einwandfreiem Zustand und Sie erfüllen alle Normen.

Bei einer Anlage mit Mittelspannung (zum Beispiel 10.000 Volt) verfügen Sie in der Regel nicht über qualifizierte Mitarbeiter mit Schaltberechtigung für Mittelspannungsschaltanlagen. Diese erfordert eine spezielle Ausbildung und Erfahrung. Unsere Fachkräfte sind qualifiziert, Schalthandlungen an Ihrer Mittelspannungsanlage durchzuführen.

Kenter übernimmt für Sie die Anlagenverantwortung nach DIN VDE 0105-100, damit Sie die gesetzlichen Anforderungen in diesem Bereich erfüllen.

Die Zuverlässigkeit Ihrer Energieversorgung hat für Sie einen hohen Stellenwert. Kenter führt für Sie eine jährliche Kontrolle und bei Bedarf eine Wartung der Anlage durch. Wir überprüfen regelmäßig die Ölqualität des Trafos (Ölanalyse) und führen mit unseren Spezialkameras eine Thermografie aller Komponenten durch. So haben Sie immer eine zuverlässige Anlage und erfüllen auch die Anforderungen gemäß DGUV Vorschrift 3.